Baumfällung
Kein Baum ist uns zu schwierig!
- Ist Ihre Hofeiche trocken geworden?
- Sind Ihnen Ihre Blaufichten über den Kopf gewachsen?
- Wollen Sie anbauen und müssen dafür einige Bäume mit Wurzel weichen?
- Ist Ihr alter Hofbaum hohl und nicht mehr zu erhalten?
Leider kann nicht jeder Baum erhalten werden. Wir können jeden Baum, egal wie groß und dick, auch dicht an Gebäuden sicher fällen. Es ist uns wichtig die geltenden Baumschutz - Vorschriften einzuhalten. Wir holen für Sie die nötigen Genehmigungen ein oder Vermitteln Ihnen den Kontakt zu den zuständigen Ämtern. Im Landkreis Lüchow - Dannenberg ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. In vielen Fällen muß aber auch das Bauamt, Denkmalschutz oder die Biosphärenreservatsverwaltung eingeschaltet werden. Bitte beachten Sie auch, dass außerhalb der Ortschaften (im Außenbereich) nur in der Zeit vom 1. Otober - 28. Februar Bäume gefällt oder Hecken beschnitten werden dürfen. Innerorts gilt diese Regelung nicht, allerdings müssen natürlich auch innerhalb der Ortschaften die Vogelschutzgesetze eingehalten werden. Jeder Landkreis oder jede Gemeinde kann in Anlehnung an das Bundesnaturschutzgesetz eigene Baumschutzsatzungen erlassen! Bitte halten Sie sich an diese Verordnungen und Gesetze! Nicht zuletzt sind wir verpflichtet jede Arbeitsstelle an öffentlichen Straßen nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde abzusichern.




